Zertifizierte Kanal-Sanierungs-Berater
23.05.2017
Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bieten wir folgende Ingenieurleistung an:
- ausschreiben, betreuen und auswerten der optischen Kanal-Inspektion
- Zustandsbeurteilung nach Arbeitshilfen Abwasser
- Zustandsbeurteilung nach DWA-M 149 durch zertifizierte Kanal-Sanierungs-Berater
- aufstellen der Bedarfsplanung nach DWA mit Kostenrahmen
- ausschreiben und begleiten der Sanierungsmaßnahmen
Auszug aus der Gesetzgebung:
Verordnung des Umweltministeriums über die Eigenkontrolle von Abwasseranlagen
(Eigenkontrollverordnung - EKVO)
§ 2 - Eigenkontrolle
(1) Wer Abwasseranlagen nach § 1 betreibt, hat mindestens die in den Anhängen 1 und 2 bezeichneten Prüfungen, Untersuchungen, Messungen und Auswertungen durchzuführen und die hierzu erforderlichen Kontrolleinrichtungen und Geräte zu verwenden.
Der Gesetzgeber schreibt regelmäßige Wiederholungsprüfungen der Abwasseranlagen vor. Die Kanalisationen sind regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.