Umsetzung der WRRL - Fließgewässerrenaturierung
30.10.2012
Fließgewässer stellen als überregionale Elemente des Naturraumes wichtige Bindeglieder im Biotopverbundsystem dar. Ihre Durchgängigkeit ist Grundvoraussetzung für die Fischwanderung und somit für den Arterhalt und die mögliche Wiederansiedlung bedrohter Fischarten.
Intakte Fließgewässer haben eine hohe Selbstreinigungsfähigkeit und sind von großer Wichtigkeit für den gesamten Wasserkreislauf und daher auch mittelbar für die Menschen in deren Einzugsgebiet. Die Uferbereiche bieten wertvolle Lebensräume für diverse Tierarten.
Naturnahe Bäche und Flüsse steigern die Lebensqualität der Anwohner und haben bei Wiederherstellung früherer Retentionsräume eine zentrale Funktion im Hochwasserschutz.
Die Renaturierung naturferner Fließgewässer ist daher in der EU-Wasserrahmenrichtlinie als Zielvorgabe definiert. Bis 2015 sollen nach dieser Vorgabe alle Fließgewässer in einem "guten ökologischen und chemischen Zustand" sein. Diese Ziele sind auch im Wasserhaushaltsgesetz von 2002 und dem § 3a des Landeswassergesetz Baden-Württemberg enthalten.
Fördermöglichkeiten:
Das Bundesland Baden- Württemberg unterstützt die Gemeinden und Unterhaltungsträger der Gewässer bei der Umsetzung von Maßnahmenprogrammen bis 2012 zur Erfüllung dieser Zielvorgaben. Möglichkeiten bestehen unter anderem über die Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen durch das MuLV Baden-Württemberg. Förderfähig sind Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Gewässern sowie Hochwasserschutzmaßnahmen. Der Fördersatz beträgt für alle Maßnahmen 50%, im ländlichen Raum 70% der zuwendungsfähigen Kosten. Mit gefördert wird der Grunderwerb und der Landtausch zur Schaffung von Gewässerrandstreifen bis 10 m Breite.
Das Bundesland Hessen unterstützt die Gemeinden und Unterhaltungsträger der Gewässer mit einer Reihe von Fördermaßnahmen bei der Umsetzung von Maßnahmenprogrammen bis 2012.
Dies sind unter anderem:
- das Landesprogramm "Naturnahe Gewässer"
- die Fischereiabgabe
- das Hessische Landschaftspflegeprogramm
- die Förderung kommunaler Hochwasserschutzmaßnahmen
Die Förderhöhen schwanken je nach fachlicher Ausrichtung der Maßnahme zwischen 60% und 100% der förderfähigen Kosten. Für Renaturierungsmaßnahmen werden auch der Grunderwerb
und die Planung gefördert. Der Eigenanteil kann darüber hinaus dem Ökokonto des Vorhabenträgers gutgeschrieben werden.